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Schülerhilfe
Wissenswertes und Aktuelles, Angebote und Informationen aus unserer Schülerhilfe und der Region:
Ihr Kind besucht die Grundschule und hat Schwierigkeiten mit der deutschen Rechtschreibung? Wir wissen, was zu tun ist!mehr lesen
Ihr Kind besucht die Grundschule und hat Schwierigkeiten mit der deutschen Rechtschreibung? Wir wissen, was zu tun ist!
Die Schülerhilfe Pulheim und die Schülerhilfe Brauweiler arbeiten in der individuellen Rechtschreibförderung mit der Universität Münster zusammen, die auf diesem Gebiet in Deutschland führend ist. Mit der “Münsteraner Rechtschreibanalyse”, entwickelt von Professor Friedrich Schönweiss, bieten wir Grundschülern eine wissenschaft- lich fundierte Rechtschreibförderung an, die in 3 Schritten verläuft:
Schritt 1: Test und Diagnose
Ihr Kind absolviert unter Aufsicht einer unserer Lehrkräfte einen etwa halbstündigen Rechtschreibtest. Dazu bearbeitet es einige Testbögen. Anschließend werten wir diese Bögen aus und senden die Daten online an die Universität Münster.
Schritt 2: Auswertung und Förderplan
Die Universität analysiert die Testergebnisse Ihres Kindes. In der Auswertung erfahren wir, wo seine Stärken und Schwächen liegen, wie ausgeprägt sie im Vergleich mit anderen Kindern sind und wo wir ansetzen müssen, um die Rechtschreibkompetenz effektiv zu steigern. Dazu erhalten wir einen umfangreichen individuellen Förderplan mit detaillierten Übungen.
Schritt 3: kontrollierte Förderung
In regelmäßigen Terminen arbeiten wir den Förderplan mit Ihrem Kind durch. Selbstverständlich sind dabei auch Übungen für zu Hause möglich. Den Abschluss der Förderung bildet schließlich ein zweiter Test, der die gewachsenen Fähigkeiten Ihres Kindes misst.
Der Eingangstest und seine Auswertung kosten 25 Euro. Nachdem wir Ihnen die Testergebnisse erläutert haben, entscheiden Sie, ob und in welchem Umfang Sie uns die Förderung Ihres Kindes anvertrauen wollen.
Gerne erläutern wir Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch weitere Einzelheiten. Einen Beratungstermin können Sie per Telefon oder Mail vereinbaren.
Außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen Sie uns jederzeit unter (01 63) 6 79 29 67 (Herr Barth). Leiterin unserer Rechtschreibförderung ist Frau Susanne Schell.zuklappen
Die Schülerhilfe belegt Platz 1 in einem Test der führenden deutschen Nachhilfe-Anbieter …mehr lesen
Die Schülerhilfe belegt Platz 1 in einem Test, den das unabhängige Hamburger Vergleichs-Portal “getestet.de” im Februar 2012 durchgeführt hat. Führende deutsche Nachhilfe-Anbieter wurden mit Schulnoten bewertet. Die Tester lobten besonders unseren kundenfreundlichen Service, das umfassende Angebot für Einzel- und Gruppenunterricht und den übersichtlichen Internet-Auftritt.
Drei Einzelnoten in den getesteten Bereichen Service (1,2), Leistung (2,1) und Internet-Auftritt (2,4) ergaben für die Schülerhilfe in der Endabrechnung die Gesamtnote 2,0 (gut).zuklappen
Die Schülerhilfe Brauweiler verfügt über einen 55 qm großen Raum, der sich gut für Veranstaltungen mit bis zu ca. 40 Personen eignet, für Sitzungen, Seminare, Vorträge und Feiern. …mehr lesen
Die Schülerhilfe Brauweiler verfügt über einen 55 qm großen Raum, der sich gut für Veranstaltungen mit bis zu ca. 40 Personen eignet, für Sitzungen, Seminare, Vorträge und Feiern. In der 1. Etage der Abteigasse 1, auf der Ecke des Backsteinbaus direkt gegenüber der Abtei, bietet der Raum freien Blick auf die Wahrzeichen Brauweilers, die Kirche St. Nikolaus und die alte Benediktinerabtei. Wir stellen diese Fläche Gruppen, Gesellschaften, Vereinen und Unternehmen tageweise oder über Wochenenden zur Verfügung.
Die Einzelheiten:
Bei nichtgewerblichen sozialen Anliegen ist kostenlose Nutzung möglich. Wenden Sie sich bei Interesse bitte an Herrn Barth, Telefon: (01 63) 6 79 29 67, E-Mail: s-barth@arcor.de.zuklappen
“Intelligent Classroom Administration System”, kurz ICAS – das ist der Name der Software, mit der die Schülerhilfe Brauweiler seit Juni 2010 noch mehr Qualität gewinnt.mehr lesen
“Intelligent Classroom Administration System”, kurz ICAS – das ist der Name der Software, mit der die Schülerhilfe Brauweiler seit Juni 2010 noch mehr Qualität gewinnt. Auch im Unterricht, denn hinter ICAS, dem “Inteligenten Klassenraum-Verwaltungssystem” verbirgt sich mehr als nur intelligente Verwaltung.
Mit Hilfe von ICAS, hochspezialisiert und exklusiv für die Schülerhilfe entwickelt, lassen sich Leistungen, Lernverhalten und Notenent- wicklung unserer Schüler noch besser, umfangreicher, differenzierter und transparenter dokumentieren und nach vielen wichtigen Kriterien auswerten.
Die Vorteile computergestützter Dokumentation und Analyse gegenüber Bleistift-Listen und Ordnern liegen auf der Hand – mit ICAS können wir Unterricht und Nachhilfemaßnahmen noch effektiver gestalten.zuklappen
Lehrer dürfen beim Festlegen der Gesamtnote eines Schülers vom Durchschnitt der schriftlichen und mündlichen Einzelleistungen abweichen …mehr lesen
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am 10.08.2010 mit Aktenzeichen 6 B 149/10 entschieden, dass ein Lehrer beim Festlegen einer Gesamtnote vom Durchschnitt schriftlicher und mündlicher Einzelleistungen abweichen darf, wenn ein “tragfähiger Grund” besteht, der “nachvollziehbar” begründet werden kann.
Aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Braunschweig:
“Lehrer müssen nicht immer die Note vergeben, die sich rechnerisch aus den einzelnen Bewertungen der schriftlichen und mündlichen Schülerleistungen ergibt. Sie dürfen gerade auch für Versetzungs- zeugnisse negativ berücksichtigen, wenn sich Leistungen zuletzt deutlich verschlechtert haben und gravierende Lücken im fachbe- zogenen Grundwissen bestehen. Dies hat die für das Schulrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts entschieden.”
Die Sicht des Schülers
In dem Gerichtsverfahren wollte ein Gymnasiast seine Versetzung in die 8. Klasse erreichen. Er sollte wegen zwei Fünfen in Französisch und Mathematik das Schuljahr wiederholen. Weil der Durchschnitt seiner Einzelnoten in Französisch 4,41 betrug, stellten der Schüler und seine Eltern daraufhin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht mit der Begründung, die Note 5 in Französisch sei fehlerhaft.
Die Sicht der Lehrerin
Die Lehrerin hatte zur 5 erklärt, die Leistungen des Schülers hätten sich deutlich verschlechtert. Er habe in den beiden letzten Voka- beltests eine 6 geschrieben und zuletzt wiederholt Hausaufgaben vergessen. Außerdem bestünden gravierende Mängel in Grammatik und Wortschatz. Der Schüler begreife grammatische Zusammen- hänge nicht, könne sich nur selten in kompletten Sätzen äußern.
Die Sicht des Gerichts
Das Gericht lehnte den Eilantrag des Schülers ab und erklärte, dass sich zwar rechnerisch eine Durchschnittsnote von 4,41 ergebe, Lehrer aber nicht strikt an rechnerische Durchschnittsnoten gebunden seien. Die Französischlehrerin sei im konkreten Fall nicht verpflichtet, auf eine 4 abzurunden. Lehrer müssten eine Gesamtbewertung vornehmen, die nicht nur Noten berücksichtigt, sondern auch Beobachtungen im Unterricht und die Lern- und Leistungsentwicklung. Dabei dürften gerade auch Lücken im Grund- wissen negativ berücksichtigt werden, welche die Lernentwicklung in kommenden Schuljahren erheblich beeinträchtigen können. Außerdem dürfe einfließen, dass die Tendenz negativ sei. Jeder Lehrer müsse allerdings nachvollziehbar begründen können, warum eine Gesamtnote vom rechnerisch zu ermittelnden Bild abweicht.
Link zum Urteil auf der Website des Gerichts.