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Die Schülerhilfe informiert:

Das Schulsystem in Niedersachsen


Die Eingangsstufe

Die ersten zwei Schuljahre können als pädagogische Einheit geführt werden. Besonders schnell lernende Kinder können allerdings schon nach einem Jahr in die 3. Jahrgangsstufe wechseln, wobei Kinder, die mehr Zeit benötigen, die Möglichkeit haben, drei Jahre in der Eingangsstufe zu bleiben und erst danach in den dritten Schuljahrgang aufzurücken. An Schulen, die über eine solche Eingangsstufe verfügen, gibt es keinen Schulkindergarten mehr.

Englisch in der Grundschule

Im Unterricht an den Grundschulen des Landes Niedersachsen, wird ab dem 3. Schuljahr eine erste Fremdsprache, in der Regel Englisch unterrichtet.

Übergangsregelungen zur weiterführenden Schule

Die Eltern werden in ihrer Entscheidung über die passende weiterführende Schule durch intensive Beratung seitens der Lehrkräfte unterstützt. Zum Ende des 4. Schuljahrs gibt es eine Empfehlung für die geeignete Schulform. Danach gibt es eine Gelegenheit zu einem Beratungsgespräch. Die Eltern entscheiden dann über den weiteren Schulbesuch ihres Kindes und melden es an einer weiterführenden Schule an.

Die Hauptschule

Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9, der Besuch einer 10. Klasse kann freiwillig erfolgen. An der Hauptschule wird Ihrem Kind eine grundlegende Allgemeinbildung vermittelt, die sich an lebensnahen Sachverhalten ausrichtet. Ab dem 9. Schuljahr werden in den Fächern Englisch und Mathematik Fachleistungskurse in zwei Kursstufen (A und B) eingerichtet, so dass die Schüler individuell gefördert werden können.

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann Ihr Kind den Hauptschulabschluss erwerben. Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (10. Schuljahrgang) oder zum Besuch eines Fachgymnasiums berechtigt
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Die Realschule

Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Der Unterricht besteht aus Pflichtunterricht, wahlfreiem Unterricht und Wahlpflichtunterricht. Auch hier besteht ab dem neunten Schuljahr die Möglichkeit der Aufteilung in Fachleistungskurse.

Am Ende des 10. Schuljahres können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (10. Schuljahrgang) oder zum Besuch eines Fachgymnasiums berechtigt
  • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Das Gymnasium

Das Gymnasium umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 12 und vermittelt eine breite und vertiefte Allgemeinbildung. Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht. Ab dem 6. Schuljahr muss die zweite Fremdsprache erlernt werden.

Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase, sie endet mit der Abiturprüfung nach zwölf Schuljahren. Neben der allgemeinen Hochschulreife bei Bestehen der Abiturprüfung kann bei Abgang oder Nichtbestehen der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.

Die Gesamtschule

In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schüler vom 5. bis 13. Schuljahrgang unterrichtet. Am Ende des Sekundarbereichs I können die gleichen Abschlüsse erlangt werden wie an den anderen Schulformen. Das Bestehen des erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt zur Versetzung in die gymnasiale Oberstufe. Die allgemeine Hochschulreife wird nach dreizehn Schuljahren erworben.

Die Kooperative Gesamtschule (KGS) gliedert sich nach Schulzweigen und dauert vom  5. bis zum 12. Schuljahr. Die KGS umfasst den Hauptschul-, den Realschul- sowie den Gymnasialzweig und ggf. die gymnasiale Oberstufe. Die KGS ist eine Schule in der Schulleitung, Kollegium, Eltern- und Schülervertretung gemeinsam wirken. Es können die gleichen Abschlüsse erlangt werden wie an den anderen Schulformen.

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