Erlangen

Schülerhilfe

Vorbereitungs-Training: Abschlussprüfungen

Vorbereitungs-Training: Abschlussprüfungen

Nicht warten – jetzt starten für Haupt- und Realschüler, für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule und Gymnasiasten

Zur intensiven Vorbereitung für die diesjährigen Prüfungen bieten wir:

I    Besprechung prüfungsrelevanter Themen und Aufgabengebiete

II   Übungsaufgaben anhand letztjähriger Abschluss-Prüfungen

III  Simulation von Prüfungssituationen

IV  Unterrichtsfächer: Mathematik, Englisch, Deutsch.

 

Kontaktmöglichkeiten

Telefon  09131 / 19 4 18

Telefax  09120 / 182 310

Eamil     office@schuelerhilfe-erlangen.de

 

Vollständige Kostenstabilität: Schülerhilfe Flatrate
Vollständige Kostenstabilität: Schülerhilfe Flatrate

Unsere Flatrate in Erlangen bietet Ihnen Nachhilfe zum Festpreis, so oft Ihr Kind es benötigt  Die Unterrichtsgebühren sinken hierbei mit steigender Unterrichtsteilnahme So kann ein Schüler/eine Schülerin bis zu 32 Schulstunden zu jeweils 45 Minuten im Monat zu uns kommen Der durchschnittliche Unterrichtspreis wäre dann knapp unter 5,– Euro pro Schulstunde.

Konkret heißt das:

Im Rahmen unseres Flatrate-Angebotes kann ein Schüler/ eine Schülerin bis zu viermal pro Woche unseren Nachhilfe- und Förderunterricht besuchen, ohne dass Mehrkosten gegenüber einem Schüler/ einer Schülerin, der beispielsweise zweimal pro Woche zum Unterricht kommt, entstehen.

Und dies zu einem Festpreis von 159,- Euro pro Monat.

 

Kontaktmöglichkeiten

Telefon  09131 / 19 4 18   

email  office@schuelerhilfe-Erlangen.de

Mobil  0176 / 578 527 40   

Fax   09120 / 182 310

KennenLern – Angebot für Grundschüler/-innen
KennenLern – Angebot für Grundschüler/-innen

Individuelle Förderung für Grundschüler/ -innen

Die Schülerhilfe fördert Ihr Kind schulbegleitend in den Unterrichtsfächern Mathematik und Deutsch.

10 Schulstunden (=5 Termine zu 90 Minuten) für 99,– €

Sichere Anwendung der Grammatik und Verbesserung des Aufsatzstils sowie Optimierung von Lerntechniken und der individuellen Arbeitshaltungs sind unsere primären Ziele. Schritt für Schritt werden Lücken beseitigt und die Stärken Ihres Kindes nachhaltig gefördert. Auf diese Weise werden Schülerinnen und Schüler motivierter, das Selbstvertrauen des Einzelnen wächst und es wird nicht lange dauern und die Noten werden sich kontinuierlich verbessern.

 

Fragen Sie uns unverbindlich.

 

Telefon  09131 / 19 4 18

Telefax  09120 / 182 310

Email     office@schuelerhilfe-Erlangen.de

Das Bildungspaket
Das Bildungspaket

Der Staat übernimmt unter Umständen die Kosten der Schülerhilfe zur Förderung Ihres Kindes

Um das Bildungspaket des Staates in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Leistung beantragen. Zur Beantragung eines Zuschusses zur Lernförderung erhalten Sie einen Vordruck, in dem Sie sich von der Schule die Notwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächern bestätigen lassen. Dabei müssen Sie neben verschiedenen Angaben zum Fach auch angeben, in welchem Zeitraum die Schwächen Ihres Kindes voraussichtlich behoben werden können. Auch eine Einschätzung des Fachlehrers ist erforderlich, dass das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist.

Auf dieser Basis entscheidet dann der Sachbearbeiter, ob Ihnen ein Zuschuss für die Leistungen gewährt werden kann. Hierzu legen Sie bitte ein Angebot der Schülerhilfe vor, sodass der Sachbearbeiter direkt die Abrechnung der Kosten mit der Schülerhilfe klären kann.

Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch:

1. Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen zu Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner.

2. Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar z.B. im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner.

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