
In der Grundschule findet der Unterricht fächerverbindend statt, d.h., dass hauptsächlich im freien Arbeiten und im projektorientierten Lernen die Möglichkeit besteht, fächerverbindend zu arbeiten.
In Baden-Württemberg lernen die Kinder ab der 1. Klasse entweder Englisch oder Französisch, je nach der jeweiligen Nähe zum Nachbarland Frankreich ist. Der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule ermöglicht es Ihrem Kind frühstmöglich, Strategien für Verständigung und Interaktion aufzubauen und somit einen Grundstein für Mehrsprachigkeit zu legen.
Die Grundschule spricht am Anfang des 2. Halbjahres im 4. Schuljahr eine Empfehlung für den Besuch der weiterführenden Schule aus. Bei dieser Empfehlung spielen sowohl die Noten, als auch Lern- und Arbeitsverhalten und gesamte bisherige Entwicklung des Kindes eine Rolle. Diese Aspekte sollen darauf hinweisen, dass das Kind den Anforderungen der jeweiligen Schulart gewachsen ist. Um in Baden-Württemberg eine Empfehlung für den Besuch des Gymnasiums zu erhalten, muss der Notenschnitt aus Deutsch und Mathematik im Halbjahreszeugnis 2,5 oder besser sein, für die Realschule braucht das Kind einen Durchschnitt von 3,0. Sind die Eltern mit der Grundschulempfehlung nicht einverstanden, können sie Ihr Kind an einem besonderen Beratungsverfahren teilnehmen lassen, wobei die Klassenkonferenz zusammen mit der Beratungslehrkraft eine gemeinsame Bildungsempfehlung ausspricht. Entspricht auch diese gemeinsame Bildungsempfehlung nicht den Vorstellungen der Eltern, besteht die Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung. Diese Prüfung findet landeseinheitlich statt und wird vom Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg vorgegeben.
Nach der Grundschule folgt zunächst in die schulformabhängige Orientierungsstufe, in welcher die Arbeit der Grundschule aufgegriffen wird. Der Unterricht ist fachbezogen, kann aber teilweise auch noch fächerübergreifend organisiert sein. Die Eltern werden fortlaufend über den Entwicklungsstand des Kindes informiert, so dass Probleme schnell zu Tage treten und so leicht aus der Welt geschafft werden können.
Am Ende eines Schulhalbjahres der Orientierungsstufe kann eine Bildungsempfehlung ausgesprochen werden. Der Beratungslehrer hat ein Stimmrecht bei der Erstellung der Bildungsempfehlung durch die Klassenkonferenz. Am Ende der Klassen 5 und 6 wird jeweils über die Versetzung entschieden. Die Wiederholungsmöglichkeit innerhalb der Orientierungsstufe richtet sich nach der geltenden Versetzungsordnung.
Die Hauptschule umfasst 5 Schuljahre, nach denen die Schüler ihren Hauptschulabschluss erreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit in einem freiwilligen 10. Schuljahr den Realschulabschluss zu erlangen.
Der Unterricht in der Hauptschule ist dadurch geprägt, dass individuelle Lernbiographien berücksichtigt werden und darauf abgestimmte didaktisch-methodische Maßnahmen ergriffen werden.
Der Anspruch der Realschule ist es, die Schüler durch besonderen Realitätsbezug zu fördern und zu bilden.
Nach 6 Realschuljahren wird die Mittlere Reife über die zentral gestellte Realschul-Abschlussprüfung erreicht. Diese bietet den Zugang zu weiteren schulischen Bildungsgängen, die bis zur allgemeinen Hochschulreife führen können und die Möglichkeit des Beginns einer Berufsausbildung.
Neben den Pflichtfächern gibt es ab dem 7. Schuljahr einen Wahlpflichtbereich, in denen je nach Neigungen des einzelnen Schülers die Fächer Technik, Mensch und Umwelt oder Französisch, bzw. Englisch als zweite Fremdsprache gewählt werden können.
Seit Beginn des Schuljahres 2004/2005 wurde in Baden-Württemberg das achtjährige Gymnasium eingeführt. Dies brachte unter anderem folgende Neuerungen mit sich:
Die flexible Kontingentstundentafel gibt Gesamtstundenzahlen für den Zeitraum von sechs Jahren (vom 5. bis 10. Schuljahr) vor. Sie erlaubt den Schulen, Schwerpunkte in verschiedenen Klassenstufen sowie innerhalb verschiedener Fächergruppen zu setzen.
Ein Drittel der Unterrichtszeit steht den Schulen für ein eigenes Curriculum zur freien Verfügung. Hier können sie eigene Schwerpunkte setzen, um bspw. neue Unterrichtsformen zu praktizieren, Lernmethoden zu trainieren und aktuelle oder regionale Bezüge zum Lehrstoff herzustellen. Die übrigen zwei Drittel der Unterrichtszeit legt der landesweite Bildungsplan fest.
Mit diesen Jahrgangsarbeiten wird kontrolliert, ob die festgelegten Bildungsstandards auch erreicht wurden. Sie werden in manchen Fächern am Ende einzelner Bildungsabschnitte geschrieben. Die Benotung geht wie die von Klassenarbeiten in die Jahresendnote ein.
Im fünften und sechsten Schuljahr kann der Unterricht auf nur einen Nachmittag begrenzt werden. Um Nachmittagsunterricht zu vermeiden, kann stattdessen Samstagsunterricht stattfinden. Das Gymnasium in Baden-Württemberg ist nicht als Ganztagsschule konzipiert und auch die verkürzte Dauer von nur noch acht Jahren lässt genügend Freiraum für außerschulische Aktivitäten und die Teilnahme am Vereinsleben. Außerdem werden neue Modelle entwickelt, die den Schultag rhythmisieren und einen kindgerechten Wechsel von lehrer- und schülerzentriertem Unterricht und Pausen gewährleisten.
Die Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik sowie zwei weitere, individuell bestimmbare Fächer (Profilfach und Neigungsfach), die alle mit vier Wochenstunden unterrichtet werden, sind für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
Es gibt mehr Möglichkeiten, individuelle Schwerpunkte zu setzen: Neben der Wahl eines Profil- und eines Neigungsfachs gehören dazu auch die besondere Lernleistung (Seminarkurs oder Teilnahme an einem Wettbewerb), die Fächer des Wahlbereichs (etwa Philosophie oder Informatik) sowie die Möglichkeit, zwei der vierstündig zu belegenden Fächer doppelt zu gewichten.
Die Bedeutung der Naturwissenschaften in der Oberstufe wird gestärkt. Künftig sind zwei naturwissenschaftliche Fächer verbindlich. Wird eine Naturwissenschaft als vierstündiges Profil- oder Neigungsfach gewählt, kann die zweite Naturwissenschaft durch die Teilnahme an einem Seminarkurs mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt ersetzt werden.
Die Kernfächer Deutsch, fortgeführte Fremdsprache und Mathematik werden als Pflichtfächer mit vier Wochenstunden unterrichtet und sind Teil der schriftlichen Abiturprüfung. Damit werden stabile Lerngruppen mit gemeinsamem Unterricht auf hohem Niveau geschaffen. Zudem werden auch die Möglichkeiten für fächerverbindendes und projektorientiertes Arbeiten in der Oberstufe deutlich verbessert.
Die Möglichkeiten, individuelle Schwerpunkte zu setzen, werden ausgeweitet. Die Berechnung der Gesamtqualifikation mit doppelt und einfach gewichteten Fächern bleibt jedoch bestehen. Die bisherigen Beschränkungen für Kombinationen mit dem Fach Deutsch (Deutsch/Musik, Deutsch/Gemeinschaftskunde, Deutsch/Bildende Kunst oder Deutsch/Sport) werden aufgehoben. Eines der beiden doppelt gewichteten Fächer muss aus dem Bereich der Kernfächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik gewählt werden, das andere kann aus dem Profil- oder Neigungsbereich gewählt werden. Alle weiteren bisherigen Profilierungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Prüfungsfachkombinationen, die besondere Lernleistung (Seminarkurs oder Teilnahme an einem Wettbewerb) und der Wahlbereich, bleiben erhalten.
Die Zahl der Prüfungsfächer wird von vier auf fünf erhöht, dabei sind die Fächer Deutsch und Fremdsprache (Aufgabenfeld I) sowie Mathematik (Aufgabenfeld III) schriftliche Pflichtfächer. Dazu kommt eine vierte, selbst gewählte schriftliche Prüfung im Neigungs- oder Profilfach. Das fünfte (mündliche) Prüfungsfach kann auch durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden, die einem Aufgabenfeld zuzuordnen ist. Damit bleiben alle Fächer in der Abiturprüfung prinzipiell wählbar. Die schriftlichen Prüfungen finden also in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Neigungs- oder Profilfach statt und die mündliche Prüfung in einem Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich (falls nicht in der schriftlichen Prüfung) oder einem beliebigen Fach oder einer besonderen Lernleistung (Ende Jahrgangsstufe 12).
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