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Versetzungsregeln in Brandenburg

Versetzungsregeln

Die Grundschule

  • Lernen in der Grundschule

    Die Schülerinnen und Schüler erstellen ab der Jahrgangsstufe 1 eine Lernentwicklungsdokumentation (Portfolio). Hier werden zusammen mit dem Klassenlehrer Entwicklungsschritte dokumentiert, sodass auch die Eltern einen täglichen Überblick über die Lernfortschritte oder den Förderbedarf haben.

  • Fremdsprachen in der Grundschule

    Ab dem dritten Schuljahr wird die erste Fremdsprache, meist Englisch, unterrichtet. An manchen Schulen besteht zudem auch die Möglichkeit Französisch, Russisch oder Polnisch zu lernen. Im Siedlungsgebiet der Sorben in der Niederlausitz haben die Schülerinnen und Schüler schon ab dem ersten Schuljahr das Recht, die sorbische (wendische) Sprache zu erlernen.

  • Das Zeugnis in der Grundschule

    Das erste Notenzeugnis gibt es am Ende des zweiten Schuljahrs. Ab dem dritten Schuljahr erhalten die Schüler jeweils zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende Zeugnisse mit Noten. Die Elternversammlung und die Klassenkonferenz können jedoch mehrheitlich beschließen, dass in den Klassen 2 bis 4 keine Notenzeugnisse ausgeteilt werden, sondern schriftliche Informationen zur Lernentwicklung.

Übergang zur weiterführenden Schule

In der Jahrgangsstufe 6 führt die Klassenlehrkraft nach den Weihnachtsferien und vor Erarbeitung der Grundschulgutachten ein individuelles Beratungsgespräch mit den Eltern. An diesem Gespräch können auch das betroffene Kind sowie Fachlehrkräfte teilnehmen. Das Grundschulgutachten wird nach diesem Gespräch und der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erstellt. Sie erhalten es zusammen mit dem Anmeldeformular für die weiterführende Schule. Haben Sie Einwände gegen das Gutachten, gibt Ihnen die Schule Gelegenheit, dieses in einem Gespräch zu erläutern.

An Ober- und Gesamtschulen müssen im Rahmen vorhandener Kapazitäten alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Nur wenn mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden.

Besonders begabte Schüler können bereits nach der 4. Klasse auf das Gymnasium oder die Gesamtschule wechseln. Dazu wurden an zahlreichen Schulen spezielle Leistungs- und Begabungsklassen eingerichtet.

  • Eignungsfeststellung an Gymnasien

    Zur Aufnahme an einem Gymnasium ist im Normalfall eine Eignungsprüfung notwendig. Diese kann entfallen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: Im Grundschulgutachten ist die Bildungsgangempfehlung zum Erwerb der allgemeinen Hochschule (AHR) vermerkt worden. Der Zahlenwert der Noten der Fächer Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache im Halbjahreszeugnis der Klasse 6 hat maximal den Wert von sieben.

  • Die Oberschule

    Die Oberschule vermittelt Ihrem Kind in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung. Hier können die Schüler die Fachoberschulreife (FOR) oder die erweiterte Berufsbildungsreife (EBR) erwerben. Bei besonderen Leistungen besteht die Möglichkeit der Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zu erlangen.

  • Gesamtschule

    An der Gesamtschule besteht die Möglichkeit alle Abschlüsse der Sekundarstufe I und außerdem auch die allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Die Gesamtschule bündelt als integrierte Schule die Ziele der unterschiedlichen Bildungsgänge und Schulformen. Zusätzlich zum normalen Unterricht im Klassenverband gibt es in manchen Fächern Unterricht in zwei Leistungsstufen um die Schüler optimal zu fördern. Je nach Leistungsvermögen kann zwischen den Kursen gewechselt werden.

  • Gymnasium

    Auf dem Gymnasium wird eine vertiefte allgemeine Bildung vermittelt, die nach zwölfjähriger Schulzeit zur allgemeinen Hochschulreife führt. Neben dem Unterricht im Klassenverband werden einzelne Fächer in Kursen unterrichtet. Bei einer Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 wird auch auf dem Gymnasium der Hauptschulabschluss, bzw. die Berufsbildungsreife erreicht. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 kann der Realschulabschluss/die Fachoberschulreife oder der erweiterte Hauptschulabschluss/die erweiterte Berufsbildungsreife erlangt werden. Die Schulzeit bis zum Abitur beträgt an Gymnasien nicht mehr 13 sondern nur noch 12 Jahre. An Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien kann das Abitur weiterhin nach 13 Jahren erworben werden.

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