
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Sie unterstützt die Schüler bei der Entwicklung ihrer geistigen, körperlichen, seelischen, sozialen und kommunikativen Fähigkeiten und vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. Dazu gehören das Erlernen der Kulturtechniken und das Erwerben von sozialen und kommunikativen Fähigkeiten. Der Unterricht in der Grundschule wird in der Regel nach Jahrgangsstufen erteilt. Er kann jahrgangsstufenübergreifend erteilt werden, wenn dieses zur Erhaltung eines wohnortnahen Schulstandortes erforderlich ist. Die Entscheidung trifft die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Die Entscheidung bedarf der Genehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Die Schüler rücken am Ende der Jahrgangsstufe 1 ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe auf. Die Lehrer informieren die Erziehungsberechtigten regelmäßig über die Lernentwicklung ihrer Kinder. Die Erziehungsberechtigten erhalten am Ende der Jahrgangsstufe 4 einen erweiterten Lernentwicklungsbericht.
Nach der Grundschule besuchen alle Schüler eine zweijährige Orientierungsstufe, die noch schulartabhängig ist. Am Ende des sechsten Schuljahrs wird durch die Lehrer eine Empfehlung für die zu besuchende weiterführende Schule ausgesprochen. Die Entscheidung für eine Schulform liegt jedoch bei den Eltern.
Ab der Jahrgangsstufe 3 findet Fachunterricht in einer Fremdsprache statt. Der Fremdsprachenunterricht wird in der Regel in Englisch erteilt.
Die Regionale Schule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10 und vermittelt eine erweiterte allgemeine Bildung. Zudem ermöglicht sie eine Schwerpunktbildung entsprechend der Leistungen und Neigungen des einzelnen Schülers.
Mit Abschluss der Jahrgangsstufe 9 erreichen die Schüler dir Berufsreife. Diese berechtigt zum Übergang in bestimmte berufsqualifizierende Bildungsgänge des Sekundarbereichs II.
Nach dem erfolgreichen Besuch der 10. Klasse folgt eine Abschlussprüfung. Bei Bestehen dieser ist die Mittlere Reife erreicht. Bei guten Leistungen besteht danach die Möglichkeit die gymnasiale Oberstufe zu besuchen.
Die kooperative Gesamtschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10, bzw. bis 12 bei vorhandener gymnasialer Oberstufe.
Hier sind die Bildungsgänge der Regionalen Schule sowie der gymnasiale Bildungsgang nach der gemeinsamen Orientierungsstufe pädagogisch und organisatorisch in einer Schule verbunden. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung kann in die Jahrgangsstufe 11 gewechselt werden. Die Versetzung ins 11. Schuljahr ist der Mittleren Reife gleichgestellt.
Die integrierte Gesamtschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10, die Jahrgangsstufen 5 bis 10, bzw. bis 12 bei vorhandener gymnasialer Oberstufe. Die Schüler haben hier die Möglichkeit, alle Abschlüsse zu erwerben. Nach der Jahrgangsstufe 10 gibt es eine Abschlussprüfung. Bei Bestehen wird der Schüler in die Jahrgangsstufe 11 versetzt und erhält gleichzeitig die Mittlere Reife.
In der integrierten Gesamtschule wird ab der Jahrgangsstufe 7 das Bildungsangebot der in ihr zusammengefassten Bildungsgänge vereinigt. Die Schüler haben die Möglichkeit, alle Abschlüsse der Regionalen Schule zu erwerben – auch das Abitur.
Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 12 und vermittelt eine vertiefte und erweiterte allgemeine Bildung. Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erreichen die Schüler einen Schulabschluss, der der Berufsreife gleichwertig ist. Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung am Ende des zehnten Schuljahrs ist die Versetzung in Klasse 11 möglich. Dies ist der Mittleren Reife gleichgestellt.
Nach erfolgreichem Abschluss der gymnasialen Oberstufe wird die allgemeine Hochschulreife erworben, außerdem kann auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.
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