
Alle Kinder, die im ersten Halbjahr des Jahres sechs Jahre alt werden, werden im selben Jahr schulpflichtig. Zudem besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung weit entwickelter Fünfjähriger auf Antrag.
Bei der Schulanmeldung werden die Deutschkenntnisse der Kinder getestet. Sind diese für den Schulbesuch nicht ausreichend, muss das Kind vor der Einschulung an einem Sprachförderungskurs teilnehmen.
Ab dem dritten Schuljahr wird das Fach Englisch unterrichtet und unterliegt den geltenden Bestimmungen zur Leistungsbewertung.
Die ersten beiden Schuljahre bilden als Eingangsphase eine pädagogische Einheit, die auf das unterschiedliche Lerntempo der Kinder Rücksicht nimmt. Je nach individuellem Tempo haben die Kinder die Möglichkeit ein, zwei oder drei Jahre in dieser Eingangsphase zu verbleiben und danach ins dritte Schuljahr zu wechseln.
In den ersten drei Schuljahren erhalten die Kinder ein so genanntes Berichtszeugnis, in dem die Leistungen und Lernfortschritte verbal dokumentiert sind. Ab dem vierten Schuljahr gibt es Notenzeugnisse. Auf Beschluss der Schulkonferenz können auch schon in der 3. Klasse erstmals Notenzeugnisse mit verbalen Ergänzungen verteilt werden.
Die Kinder wechseln ohne Versetzungsbeschluss in die Hauptschule, die Realschule, die Regionalschule, das Gymnasium oder in die Gesamtschule beziehungsweise Gemeinschaftsschule.
Nach einer umfassenden Beratung entscheiden die Eltern, an welcher Schule Ihr Kind die Orientierungsstufe besucht. Integrative Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen haben keine Orientierungsstufe.
Die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Haupt-, Real- und Regionalschule und des Gymnasiums dienen als Orientierung, um herauszufinden, ob die gewählte Schulart wirklich die Richtige ist. Ein Wechsel in andere Schularten ist in diesem Zeitraum problemlos möglich, da die Lehrpläne der einzelnen Schulen aufeinander abgestimmt sind.
Die schleswig-holsteinische Schullandschaft wird sich in den kommenden Jahren schrittweise verändern. Nach Beschluss der beiden Regierungsparteien vom 24. Sep-tember 2006 wird sich das bisher bestehende Schulsystem mit Hauptschule, Realschule, Gymnasium sowie Gesamtschule durch das Modell Zwei Plus - Regionalschule und Gymnasium plus Gemeinschaftsschule (wo es der Schulträger wünscht) - weiter entwi-ckeln. Haupt- und Realschule werden danach zur Regionalschule zusammengefasst, parallel entstehen Gemeinschaftsschulen.
An Regionalschulen werden die Jahrgangsstufen 5und 6 als gemeinsame Orien-tierungsstufe gebildet. Ab Jahrgangsstufe 7 wird nach Leistungsentwicklung und nach Abschlüssen differenziert. Die Schülerinnen und Schüler können den Hauptschul- oder den Realschulabschluss erlangen. Die Übergänge zwischen den beiden Bildungsgängen können durchlässig gestaltet werden und es sollen Möglichkeiten für gemeinsames Lernen geschaffen werden. Bestehende Haupt- und Regionalschulen werden bis zum Schuljahr 2010/11 in Regionalschulen umgewandelt. Auf Antrag der Schulträger kann dies auch schon ab dem Schuljahr 2008/09 geschehen.
Dort können die Schülerinnen und Schüler unter einem Dach den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss oder den Übergang zur gymnasialen Oberstufe erreichen. In der Gemeinschaftsschule findet der Unterricht grundsätzlich für alle Schülerin-nen und Schüler gemeinsam statt, wobei den unterschiedlichen Leistungsmög-lichkeiten der Schülerinnen und Schüler vor allem durch Formen binnendifferenzierenden Unterrichts entsprochen wird. Die Schulen haben die Möglichkeit, den Unterricht schrittweise von der äußeren zu dieser inneren Differenzierung weiter zu entwickeln. Gemeinschaftsschulen sind grundsätzlich offene Ganztagsschulen. Gemeinschaftsschulen entstehen auf Antrag des Schulträgers aus bestehenden Schulen. Es gibt derzeit mehrere Standorte im Land, an denen der Start einer Gemeinschaftsschule schon zum Schuljahr 2007/08 beabsichtigt ist. Das sind: Gemeinde Halstenbek (Kreis Pinneberg), das Amt Itzstedt (Kreis Segeberg), Schulverband Kellinghusen (Kreis Steinburg), Stadt Fehmarn (Kreis Ostholstein), Stadt Flensburg, Amt Handewitt (Kreis Schleswig-Flensburg) und Schulverband Schafflund i.E. (Kreis Schleswig-Flensburg). Für die konkrete Ausgestaltung einer Gemeinschaftsschule müssen die beteiligten Schulen ein pädagogisches Konzept vorlegen. Die Gemeinschaftsschule kann eine gymnasiale Oberstufe haben. Die bestehenden Gesamtschulen sollen sich bis zum Jahr 2010/11 ebenfalls zu Gemeinschaftsschulen weiter entwickeln. Da sie die größten Erfahrungen mit Formen des längeren gemeinsamen Lernens haben, könnten sie sich zu Schrittmachern der neuen Schulform entwickeln.
Für einen Übergangszeitraum bis 2010 wird es ein Nebeneinander der neuen und der bisherigen Schularten geben.
Den letzten Einschulungsjahrgang an den Hauptschulen soll es im Jahr 2009/10 geben. Die Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 9. Der Unterricht an der Hauptschule findet berufsorientiert statt. Am Ende der 9. Klasse kann Ihr Kind den Hauptschulabschluss erlangen.
Auch an der Realschule soll der letzte Jahrgang im Schuljahr 2009/10 eingeschult werden. Die Realschule umfasst die Klassen 5 bis 10 und endet mit dem Realschulabschluss. Danach kann ggf. die gymnasiale Oberstufe besucht werden. An der Realschule wird eine vertiefte allgemeine Bildung vermittelt.
Die Regionalschule umfasst die Jahrgänge 5 bis 10. Ende der 6. Klasse wird Ihr Kind entweder dem Bildungsgang Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss zugeteilt. Folgende Abschlüsse können an der Regionalschule erworben werden: Der Hauptschulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 9, der Realschulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 10, der qualifizierte Haupt- oder qualifizierte Realschulabschluss, wenn in Deutsch, Mathematik und Englisch der Notendurchschnitt besser als 2,4 ist, kein Fach mit Note 6 bewertet wurde und der Gesamtnotendurchschnitt 3,0 beträgt. Mit dem qualifizierten Hauptschulabschluss kann der 10. Jahrgang der Regionalschule besucht werden. Der qualifizierte Realschulabschluss berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium oder an einer Gemeinschaftsschule und zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums.
Die Gemeinschaftsschule umfasst die Sekundarstufe I mit den Jahrgangsstufen 5 bis 10 und gegebenenfalls die gymnasiale Oberstufe mit den Jahrgängen 11 bis 13. Der Unterricht findet gemeinsam statt, wobei unterschiedliche Leistungs- und Lernanforderungen allerdings durch ein differenziertes Angebot berücksichtigt werden. Ende der Jahrgangsstufe 9 kann der Hauptschulabschluss, Ende der Jahrgangsstufe 10 der Mittlere Schulabschluss erworben werden. Für die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe sind dieselben Voraussetzungen notwenig, wie zur Erreichung des qualifizierten Realschulabschlusses.
Das Gymnasium gliedert sich in die Sekundarstufe I, die Sekundarstufe II und die Oberstufe. Es führt in acht Jahren zum Abitur, welches zum Studium an einer Hochschule berechtigt. Am Ende der Klasse 11 kann außerdem die Fachhochschulreife erworben werden.
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