
Fremdsprachenunterricht wird ab Klassenstufe 3 erteilt.
Im Rahmen der an der Schule gegebenen sächlichen und personellen Möglichkeiten kann Fremdsprachenunterricht bereits in den Klassen 1 und 2 angeboten werden.
Nach dem 4. Schuljahr kann entweder die Regelschule oder ein Gymnasium besucht werden. Voraussetzung für den Übertritt ins Gymnasium ist eine bestandene Aufnahmeprüfung, außer wenn im Zeugnis zum Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 der Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde jeweils mindestens die Note "gut" erreicht wurde oder wenn der Schüler eine Empfehlung der Klassenkonferenz für den Übertritt an ein Gymnasium erhält. Die Aufnahmeprüfung besteht aus drei Tagen Probeunterricht mit jeweils vier Unterrichtsstunden.
Die meisten Schüler besuchen nach der Grundschule die Regelschule. Die Klassen 5 und 6 bilden eine pädagogische Einheit an deren Ende die Möglichkeit besteht, bei guten Leistungen an ein Gymnasium zu wechseln.
Mit dem Erfüllen der Versetzungsbestimmungen am Ende der Klasse 9 wird der Hauptschulabschluss erworben. Bei Bestehen einer zentralen Prüfung wird der Qualifizierte Hauptschulabschluss erworben. Der Realschulabschluss am Ende der Klassenstufe 10 ist immer mit einer zentralen Abschlussprüfung verbunden. Nach dem Realschulabschluss besteht wiederum die Möglichkeit an ein Gymnasium zu wechseln.
Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, wie sie für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird. Mit Versetzung in die Klassenstufe 10 wird ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt. Am Ende von Klassenstufe 10 müssen sich alle Gymnasiasten einem zentralen Leistungsnachweis unterziehen, der die Versetzung in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe wesentlich mitbestimmt. Mit Versetzung in Klassenstufe 11 wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt.
Am allgemeinen Gymnasium wird das Abitur nach Jahrgansstufe 12 erreicht, am beruflichen Gymnasium nach Jahrgangsstufe 13.
In Erfurt, Jena oder Gotha gibt es zusätzlich auch Gesamtschulen. Der Übertritt ist ebenso wie der Übertritt an die Regelschule nicht von bestimmten Leistungsvoraussetzungen abhängig.
Für den Übertritt in den Gymnasialteil einer Kooperativen Gesamtschule gelten jedoch dieselben Bedingungen wie für den Übertritt in das Gymnasium.
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