Die Schulanfangsphase
Die Jahrgangsstufen 1 und 2 bilden als Schulanfangsphase eine pädagogische Einheit. Je nach individuellem Entwicklungs- und Lernstand können Kinder ein, zwei oder sogar drei Jahre in der Schulanfangsphase bleiben. Hierüber entscheidet die Klassenkonferenz.
Wenn ein Kind drei Jahre in der Schulanfangsphase verbleibt, zählt dieses dritte Schuljahr nicht für die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht von zehn Jahren.
Zeugnisse in der Grundschule
In der Schulanfangsphase erhalten alle Schülerinnen und Schüler am Ende eines Schuljahres ein Zeugnis mit einer verbalen Beurteilung ihrer Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung. In den Klassen 3 bis 6 werden jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres Zeugnisse erteilt.
In den Jahrgangsstufen 3 und 4 kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Eltern in der Klassenelternversammlung beschlossen werden, dass statt Noten weiterhin eine verbale Beurteilung erteilt wird. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden dann ausschließlich Notenzeugnisse erteilt.
Fremdsprachen in der Grundschule
Fremdsprachlicher Unterricht wird in Berlin ab der dritten Jahrgangsstufe angeboten.
Übergangsregelungen für die weiterführende Schule
Entscheidend für die Übergangsempfehlung sind die Zeugnisnoten aus dem fünften und sechsten Schuljahr. Aus diesen Zeugnisnoten (doppelte Gewichtung der Noten in Jahrgangsstufe 6) wird eine Durchschnittsnote gebildet. Die Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften werden verstärkt (mit dem Faktor 2) berücksichtigt.
Bis zu einer Durchschnittsnote von einschließlich 2,2 ist eine Gymnasialempfehlung, von 2,8 bis 3,8 eine Empfehlung für die integrierte Sekundarschule zu erteilen. In den Zwischenbereichen (2,3 bis 2,7 und 3,3 bis 3,7) ist für die Empfehlung des Bildungsgangs die Einschätzung der Merkmale maßgebend, die die Lernkompetenz kennzeichnen.
Falls der Wunsch der Eltern von der Empfehlung der Grundschule abweicht, bietet Ihnen die Schule eine zusätzliche Beratung an.
Wenn Eltern bereits nach der Jahrgangsstufe 4 den Wechsel beantragen möchten, erstellt die Klassenkonferenz innerhalb der letzten drei Wochen vor Ausgabe der Halbjahreszeugnisse die Bildungsgangempfehlung. Dabei werden Fremdsprache, Mathematik und Sachunterricht addiert und durch 4 dividiert. Für die Empfehlungen gelten dieselben Durchschnittsnoten (siehe oben).
Die Sekundarstufe I
Der mittlere Schulabschluss
Am Ende der Jahrgangsstufe 10 wird an allen Schularten einschließlich des Gymnasiums der mittlere Schulabschluss oder die erweiterte Berufsbildungsreife vergeben. Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums erhalten damit erstmalig einen originären Abschluss am Ende der Jahrgangsstufe 10. Der mittlere Schulabschluss wird in einem Abschlussverfahren erworben und setzt sich aus den schulischen Bewertungen der Jahrgangsstufe 10 und einer Prüfung mindestens in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache zusammen (§ 21 Abs. 2 SchulGE). Der mittlere Schulabschluss soll in erster Linie Mindeststandards sichern und zur Vereinheitlichung des gegliederten Schulsystems beitragen. Mit dem Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses ist es dem Schüler erlaubt, die gymnasiale Oberstufe zu besuchen.
www.berlin.de/sen/bildung/bildungswege/schulabschluesse/
Die Sekundarstufe II
Der Übergang in die gymnasiale Oberstufe
Der mittlere Schulabschluss ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe. Insbesondere ist ein bestimmter Leistungsstand am Ende der Jahrgangsstufe 10 Voraussetzung, der darauf schließen lässt, dass der Schüler dem Anspruch der Oberstufe gewachsen ist.
Schulzeitverkürzung bis zum Abitur
Die Schulzeit bis zum Abitur wird an Gymnasien und Gesamtschulen auf 12 Jahre verkürzt, so dass die gymnasiale Oberstufe statt drei nur noch zwei Jahre dauert. Daneben gibt es aber auch weiterhin die Möglichkeit, an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien das Abitur nach 13 Jahren abzulegen. Diese zweijährige Form der gymnasialen Oberstufe kann erstmals im Schuljahr 2010/2011 besucht werden.
Die Sekundarschule
In Berlin hat der vom Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2010 beschlossene Zusammenschluss von Haupt-, Real- und Gesamtschulen zu Integrierten Sekundarschulen mit dem Schuljahr 2010/2011 zu einer grundlegenden Änderung der Schulstruktur geführt.
Die Sekundarschule ist eine Schule für alle. Sie baut auf den Erfahrungen der integrierten Gesamtschule auf und bietet ihren Schülerinnen und Schülern alle Abschlüsse bis hin zum Abitur nach 13 (oder auch 12) Jahren. Sie ist damit in den Bildungsstandards und den Schulabschlüssen gleichwertig mit dem Gymnasium.
Die Sekundarschulen werden eine eigene gymnasiale Oberstufe haben oder eine verbindliche Kooperation mit Oberstufen anderer Schulen, insbesondere den beruflichen Schulen (Oberstufenzentren) eingehen.
Neben der Grundschule und dem Gymnasium gibt es nur noch eine allgemeinbildende Schulform, die Integrierte Sekundarschule. (Die noch bestehenden Haupt-, Real- und Gesamtschulklassen an den Sekundarschulen laufen in drei Jahren aus.)
Das Gymnasium
Auf dem Gymnasium können die Schülerinnen und Schüler wie bisher nach 12 Jahren – in Schnellläuferklassen sogar nach 11 Jahren – ihr Abitur absolvieren.
Mindestens ein Gymnasium in jedem Bezirk wird einen gebundenen Ganztagsbetrieb anbieten, um insbesondere Schülerinnen und Schüler aus sozial benachteiligten Familien intensiver betreuen zu können. Die Gymnasien, die schon mit der 5. Klasse beginnen (sog. grundständige Gymnasien) werden im bisherigen Umfang bestehen bleiben.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Bildung und Schule in Berlin:
Schulsystem und Termine Berlin