Die Einschulung

 

Alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Jahres sechs Jahre alt werden, sind für das in diesem Jahr beginnende Schuljahr schulpflichtig. Kinder, die bis zum 31.12. sechs Jahre alt werden, können auf Antrag frühzeitig eingeschult werden.

 

In Ausnahmefällen können schulpflichtige Kinder für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.

 

 

Noten in der Grundschule

 

Erst ab dem dritten Schuljahr gibt es Noten- bzw. Punktezeugnisse mit ergänzenden Lernentwicklungsberichten und einer Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Vorher gibt es ausschließlich Lernstands- und Lernentwicklungsberichte.

 

 

Englisch in der Grundschule

 

In den Hamburger Grundschulen, in den Klassen 3 und 4 findet Englischunterricht statt. Der Englischunterricht in der Grundschule führt zu ersten, grundlegenden Kommunikationsfähigkeiten in dieser Sprache.

 

 

Übergang zur weiterführenden Schule

 

Während des 4. Schuljahres entscheiden die Eltern nach einer Beratung und Empfehlung durch die Lehrer der Grundschule, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll.

 

 

 

Die weiterführende Schule

 

Zum Schuljahr 2009/2010 wird das sogenannte Zweisäulenmodell eingeführt: Haupt- und Realschulen, integrierte Haupt- und Realschulen, integrierte und kooperative Gesamtschulen, Aufbaugymnasien sowie berufliche Gymnasien sollen zu Stadtteilschulen zusammengefasst werden, in denen die Schüler im Rahmen eines gemeinsamen Bildungsgangs unterrichtet werden sollen.

 

Die neue Stadtteilschule soll nach insgesamt 9 bzw. 10 Schuljahren zum mittleren Abschluss, nach insgesamt 12 Schuljahren zur vollwertigen Fachhochschulreife sowie nach insgesamt 13 Schuljahren zum Abitur führen.

 

Auf dem Gymnasium können die Schülerinnen und Schüler weiterhin nach insgesamt 12 Schuljahren das Abitur erlangen.

 

Informationen zur Hamburger Bildungsoffensive finden Sie hier.

 

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Bildung und Schule in Hamburg:

 

Schulsystem und Termine Hamburg

 

Prüfungstermine Hamburg