Die Grundschule
Die Einschulung
Alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Jahres sechs Jahre alt werden, sind für das in diesem Jahr beginnende Schuljahr schulpflichtig. Kinder, die bis zum 31.12. sechs Jahre alt werden, können auf Antrag frühzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter. In Ausnahmefällen können schulpflichtige Kinder für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Dies entscheidet die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Kindergarten oder einer Frühförderstelle. Ein Kind, das zurückgestellt wurde, kann eine Vorklasse besuchen, in der es gefördert wird. Außerdem gibt es an ca. 50 hessischen Grundschulen eine Eingangsstufe, die die Jahrgangsstufe 1 ersetzt. In diese Eingangsstufe werden Kinder aufgenommen, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden. Die Eingangsstufe dauert zwei Jahre und bereitet auf das Lernen in der Grundschule vor. An die Eingangsstufe schließen sich die Klassen zwei bis vier an.
Wissenswertes zur Grundschule
Die Grundschule ist die für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Sie hat die Aufgabe, an die vorschulischen Erfahrungen und unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder anzuknüpfen und sie zielgerichtet, zugleich aber mit Bedacht unter Beachtung individueller Leistungsmöglichkeiten, zu kindgemäßen Formen des Lernens zu führen. In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler der ersten bis vierten Jahrgangsstufe unterrichtet.
Übergang zur weiterführenden Schule
Die Eltern entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Sie müssen bis zum 5. März einen schriftlichen Antrag an die Klassenleitung stellen, in dem sie eine Schulform wählen. Wählen Sie die Hauptschule, die Förderstufe oder die schulformübergreifende Gesamtschule, leitet die Schulleitung der Grundschule den Antrag an die gewünschte Schule weiter. Bei der Wahl der Realschule, des Gymnasiums oder des entsprechenden Zweiges einer schulformbezogenen Gesamtschule, muss die Klassenkonferenz in ihrer schriftlichen Stellungnahme eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Falls der Elternwunsch nicht mit der Empfehlung der Schule übereinstimmt, findet eine weitergehende Beratung statt. Wenn die Eltern auch danach noch ihre Entscheidung beibehalten, wird die Entscheidung danach mit dem Aktenvermerk über die Beratung und der schriftlichen Begründung der Klassenkonferenz an die weiterführende Schule geleitet. Die Schulleitung der ausgewählten Schule hat die Verpflichtung, Sie intensiv zu beraten.
Fremdsprachen in der Grundschule
Ab dem dritten Schuljahr findet Unterricht in einer ersten Fremdsprache statt. Welche Fremdsprache dies ist, entscheidet die Gesamtkonferenz mit Zustimmung des Schulelternbeirats. Die Leistungen im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule werden bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt.
Die Hauptschule
Die Hauptschule vermittelt Allgemeinbildung und bereitet die Schüler auf die Berufs- und Arbeitswelt vor.
Abschlüsse an der Hauptschule
Im neunten Schuljahr findet eine Abschlussprüfung statt, die aus einer Projektprüfung und schriftlichen Prüfungen in Mathe, Deutsch und ggf. Englisch besteht. Bei einer Gesamtleistung von 4,4 oder besser ist der Hauptschulabschluss bestanden, bei einer Gesamtleistung von mindestens 3,0 der qualifizierende Hauptschulabschluss, der zur Versetzung in die zehnte Klasse berechtigt. Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung besteht die Möglichkeit, die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe zu wiederholen und die Prüfung erneut abzulegen. Schüler, die nach einem qualifizierenden Hauptschulabschluss das 10. Hauptschuljahr besuchen, können danach den Mittleren Abschluss (Realschulabschluss) erreichen. Hier gibt es eine Abschlussprüfung bestehend aus schriftlichen Prüfungen mit landesweit einheitlichen Aufgabenstellungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache sowie einer Präsentation auf der Grundlage einer Hausarbeit oder einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsbedingungen sind mit denen der Realschule identisch. Nach dem mittleren Abschluss besteht bei entsprechender Eignung die Möglichkeit in die Fachoberschule, in ein berufliches Gymnasium oder in die gymnasiale Oberstufe zu wechseln.
Die Realschule
In Hessen gibt es die Realschule in verschiedenen Formen: als selbstständige Realschule, verbundene Grund-, Haupt- und Realschule sowie als Realschulzweig an kooperativen Gesamtschulen. Der Unterricht findet an all diesen Schulen nach eigenen Lehrplänen und einer realschulspezifischen Stundentafel statt.
Das Fächerspektrum ist sehr breit angelegt, so dass es sowohl für die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt als auch den Besuch einer weiterführenden Schule qualifiziert. Demnach haben Schüler nach Erreichen des mittleren Bildungsabschlusses viele Möglichkeiten.
Bilinguales Bildungsangebot
An einigen Realschulen gibt es ein bilinguales Bildungsangebot. Dort findet beispielsweise der Unterricht in Erdkunde oder Biologie zweisprachig statt. Die Kommunikationsfähigkeit und die beruflichen Chancen der Schüler werden dadurch erhöht.
Die integrierte Gesamtschule
In Hessen gibt es integrierte (schulformübergreifende) Gesamtschulen.
In der integrierten Gesamtschule wird das Bildungsangebot der hier zusammengefassten Schulformen integriert und das Bildungsangebot der Mittelstufe (Sekundarstufe I) des gymnasialen Bildungsgangs auf die Jahrgangsstufen 5 bis 10 umgesetzt. Die Unterrichtsorganisation ermöglicht den Schülern, je nach Leistung Schwerpunkte zu bilden und Kurse mit unterschiedlichem Niveau zu belegen.
Das Gymnasium
Das Gymnasium umfasst in der traditionellen Form die Mittelstufe (Sekundarstufe I) und die derzeitige Oberstufe (Sekundarstufe II). Am Gymnasium wird eine vertiefte Allgemeinbildung vermittelt.
Seit dem Schuljahr 2005/06 wurde beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Schulzeitverkürzung auf 12 Jahre im gymnasialen Bildungsgang eingeführt. Schüler in den höheren Klassen werden wie bisher das neunjährige Gymnasium (G9) durchlaufen, wobei das Abitur nach 13 Schuljahren letztmalig im Jahre 2013 abgelegt werden wird.
Die bisherigen G8-„Turbo”-Klassen, die an einigen Schulen bestehen, werden weitergeführt und laufen danach aus. Neue Klassen werden nicht eingerichtet. An diesen Schulen wurde spätestens im Schuljahr 2006/07 für alle Schüler der fünften Klassen die „normale” G8-Schulzeit eingeführt.
Das grundsätzlich eingeführte achtjährige Gymnasium (G8) ist nicht mit den G8-„Turbo”-Klassen vergleichbar. Diese waren für begabte, leistungsstarke Schüler gedacht, die nach der fünften Klasse eine verkürzte Mittelstufe (Klasse 6 – 9) durchliefen. In dieser Zeit musste aber der komplette Stoff des Lehrplans der Klassen 6 – 10 durchgenommen werden. Im neuen G8-Gymnasium werden alle Schüler nach den gleichen überarbeiteten Lehrplänen für die Jahrgangsstufen 5 – 9 unterrichtet.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Bildung und Schule in Hessen
Schulsystem und Termine Hessen